Überziehung

Überziehung
Über|zie|hung, die; -, -en:
1. das Überziehen; das Überzogenwerden.
2. Betrag, um den etw. überzogen wird.

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Überziehung,
 
Überziehen, Bankwesen: die Kreditinanspruchnahme auf einem Bankkonto (Kontokorrentkonto), ohne dass hierfür eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kreditinstitut vorliegen muss (Kontoüberziehung). Der über das Guthaben hinausgehende Betrag ist ein Überziehungskredit. Als Überziehung wird von Banken meist auch die Kreditinanspruchnahme über die Kreditlinie, auch über den vereinbarten Termin hinaus bezeichnet.

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Über|zie|hung, die; -, -en: 1. das Überziehen, Überzogenwerden: bei Ü. des Girokontos werden hohe Zinsen fällig; Über Gönnenwein und Quati urteilte Richter Härle: »Sie handelten mit bedingtem Schädigungsvorsatz.« Beide hatten die -en vor Gericht freimütig zugegeben (FAZ 4. 12. 96, 4). 2. Betrag, um den etwas überzogen wird: Doch überzog er den Etat des Theaters. Die -en summierten sich bis 1990 auf einen Betrag von etwa fünf Millionen Mark (FAZ 5. 11. 97, 4).

Universal-Lexikon. 2012.

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